Teilnahmebedingungen „Kunden werben Kunden“ – AKTIONSBEDINGUNGEN

„500 € Cashback + 500 € Vereinsspende“

Kooperation mit dem Tennisverband Niedersachsen-Bremen e.V.

§ 1 Veranstalter

Veranstalter der Aktion ist Solarservice Norddeutschland, nachfolgend „Veranstalter“ genannt.

Die Aktion wird in Kooperation mit dem Tennisverband Niedersachsen-Bremen e.V. (TNB) durchgeführt. Der TNB ist nicht Veranstalter und trägt keine Haftung für die Durchführung der Aktion oder die Auszahlung von Cashback- oder Spendenbeträgen.

§ 2 Aktionszeitraum

Die Aktion gilt für Vertragsabschlüsse im Zeitraum vom 01.06.2026 bis einschließlich 31. Dezember 2026. Maßgeblich ist das Datum der rechtsverbindlichen Auftragserteilung bzw. Vertragsunterzeichnung.

Eine Rückwirkung auf bereits abgeschlossene Verträge ist ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor, den Aktionszeitraum vorzeitig zu beenden (vgl. § 11).

§ 3 Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind zum Zeitpunkt der Auftragserteilung volljährig (mindestens 18 Jahre alt).
  • Sie sind aktives Mitglied eines dem Tennisverband Niedersachsen-Bremen e.V. angeschlossenen Tennisvereins.
  • Sie erwerben beim Veranstalter eine Photovoltaikanlage und/oder eine Wärmepumpe als Neuauftrag.
  • Sie sind Eigentümer oder verfügungsberechtigter Nutzer der Immobilie, an der die Anlage installiert wird.
  • Der Auftrag wird zu privaten, nicht gewerblichen Zwecken erteilt.

Der Nachweis der Vereinsmitgliedschaft (z.B. Mitgliedsausweis, Bestätigung des Vereins) ist auf Anfrage des Veranstalters vorzulegen. Bei Nichtvorlage kann die Aktion verweigert oder rückabgewickelt werden.

§ 4 Aktionsgegenstand

Im Rahmen der Aktion erhält das teilnahmeberechtigte Vereinsmitglied nach Erfüllung aller Voraussetzungen gemäß § 5:

  • einen Cashback-Bonus in Höhe von 500,00 € (brutto) ausgezahlt an den Vertragspartner (Kunden) sowie
  • eine Spende in Höhe von 500,00 € (brutto) an die Tennissparte des vom Teilnehmer benannten, dem TNB angeschlossenen Vereins.

Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme oder auf Gewährung des Cashback bzw. der Vereinsspende besteht nicht, sofern die Voraussetzungen dieser Aktionsbedingungen nicht vollständig erfüllt sind.

Eine Barauszahlung, Übertragung auf Dritte oder Umwandlung in andere Leistungen ist ausgeschlossen. Der Cashback-Bonus kann nicht mit dem Rechnungsbetrag verrechnet werden.

§ 5 Voraussetzungen für Cashback und Vereinsspende

Voraussetzung für die Gewährung von Cashback und Vereinsspende ist das kumulative Vorliegen folgender Bedingungen:

  • Wirksamer Abschluss eines Kaufvertrages über eine Photovoltaikanlage und/oder Wärmepumpe mit dem Veranstalter innerhalb des Aktionszeitraums.
  • Vollständige, fachgerechte Installation und Inbetriebnahme der Anlage durch den Veranstalter oder einen von ihm beauftragten Fachbetrieb.
  • Vollständige Bezahlung der vereinbarten Auftragssumme ohne offene Forderungen.
  • Kein wirksamer Widerruf, Rüctritt oder keine Vertragsstornierung zum Zeitpunkt der Auszahlung.
  • Korrekte und vollständige Angabe der Vereinsdaten (Vereinsname, Kontoverbindung der Tennissparte) durch den Teilnehmer.
  • Vorlage der erforderlichen Nachweise auf Anfrage des Veranstalters.

Die Auszahlung des Cashback-Bonus und die Überweisung der Vereinsspende erfolgen frühestens 14 Werktage nach vollständigem Zahlungseingang der Auftragssumme beim Veranstalter.

§ 6 Höhe und Begrenzung der Aktion

  • Pro Haushalt und pro Auftrag kann die Aktion nur einmal in Anspruch genommen werden, unabhängig von der Anzahl der bestellten Anlagen oder der Auftragssumme.
  • Mehrfachteilnahmen, Sammelbestellungen sowie die Kombination mehrerer Vereinsmitgliedschaften innerhalb eines Auftrags sind ausgeschlossen.
  • Die Aktion gilt unabhängig von der Größe oder dem Wert der beauftragten Anlage, sofern kein abweichender schriftlicher Einzelvertrag getroffen wurde.
  • Bei Bestellung mehrerer Anlagen in getrennten Aufträgen ist pro Auftrag und pro Haushalt nur eine einmalige Teilnahme möglich.

§ 7 Kombination mit anderen Aktionen

Eine Kombination dieser Aktion mit anderen Rabatt-, Cashback-, Empfehlungs- oder Sonderaktionen des Veranstalters ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Dies gilt auch für etwaige Partneraktionen oder Subventionsprogramme Dritter.

§ 8 Auszahlung und Spendenabwicklung

8.1 Cashback-Auszahlung

Der Cashback-Betrag von 500,00 € wird per Banküberweisung ausschließlich an das vom Kunden angegebene Konto ausgezahlt. Der Kunde ist verpflichtet, dem Veranstalter korrekte IBAN-Daten mitzuteilen. Fehlerhafte Angaben gehen zu Lasten des Kunden.

8.2 Vereinsspende

Die Vereinsspende von 500,00 € wird direkt an das vom Teilnehmer benannte Konto der Tennissparte des jeweiligen Vereins überwiesen. Der Teilnehmer ist verantwortlich für die Richtigkeit der angegebenen Vereinsdaten (Vereinsname, IBAN, BIC, Ansprechpartner). Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für fehlerhafte oder unvollständige Vereinsangaben.

Sollte eine Vereinsspende aufgrund fehlerhafter Angaben nicht zugeordnet werden können, wird der Veranstalter den Teilnehmer einmalig zur Korrektur der Daten auffordern. Bei ausbleibender Korrektur innerhalb von 4 Wochen verfällt der Anspruch auf die Vereinsspende.

§ 9 Ausschluss von der Teilnahme

Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer von der Aktion auszuschließen, wenn:

  • diese Aktionsbedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt wurden,
  • falsche oder unvollständige Angaben zur Teilnahmeberechtigung (z.B. Vereinsmitgliedschaft) gemacht wurden,
  • ein begründeter Verdacht auf Missbrauch, Manipulation oder Umgehung der Aktionsbedingungen besteht,
  • der Vertrag angefochten wurde oder anfechtbar ist.

Im Falle eines nachträglichen Ausschlusses behält sich der Veranstalter das Recht vor, bereits ausgezahlte Beträge zurückzufordern.

§ 10 Haftung

10.1 Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Veranstalters für Schäden aus der Teilnahme an dieser Aktion ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und dann nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypsichen Schadens.

10.2 Technische Störungen

Der Veranstalter haftet nicht für technische Störungen, Übertragungsfehler oder sonstige technische Probleme, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen und eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion beeinträchtigen.

§ 11 Änderung und vorzeitige Beendigung

Der Veranstalter behält sich vor, diese Aktionsbedingungen aus wichtigem Grund jederzeit anzupassen oder zu ändern sowie die Aktion vorzeitig zu beenden, sofern dies erforderlich wird (z.B. aufgrund rechtlicher Vorgaben, höherer Gewalt oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit) und den berechtigten Interessen der bereits teilnehmenden Kunden angemessen Rechnung getragen wird. Bereits erfüllte Ansprüche bleiben von einer vorzeitigen Beendigung unberührt.

§ 12 Datenschutz

Personenbezogene Daten der Teilnehmer werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung dieser Aktion sowie zur Übermittlung der Vereinsspende an den benannten Verein erhoben und verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung).

Zur Abwicklung der Vereinsspende werden die notwendigen Vereinsdaten (Name des Vereins, Kontoverbindung) an den betreffenden Verein weitergegeben. Eine Weitergabe an sonstige Dritte erfolgt nicht, es sei denn, der Veranstalter ist hierzu gesetzlich verpflichtet.

Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen des Veranstalters, einsehbar unter Solarservice Norddeutschland | Datenschutzerklärung.

§ 13 Widerrufsrecht

Das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers gemäß §§ 312g, 355 BGB bleibt von diesen Aktionsbedingungen unberührt. Bei wirksamem Widerruf des Hauptvertrages erlöschen gleichzeitig etwaige Ansprüche auf Cashback und Vereinsspende aus dieser Aktion.

§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Aktionsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

KURZFASSUNG FÜR FLYER UND LANDINGPAGE

(Sternchen-Pflichtangabe gemäß § 5a UWG)