Die kurze Antwort: Seit dem 29. Juli 2026 gilt in Deutschland das Gebäudemodernisierungsgesetz, der Nachfolger des Gebäudeenergiegesetzes. Die Pflicht, jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie zu betreiben, ist gestrichen. Wer heute eine Heizung tauscht, entscheidet selbst, ob es eine Wärmepumpe, ein Hybridsystem, Fernwärme, Biomasse oder wieder eine Gas- oder Ölheizung wird. Ab 2045 müssen die eingesetzten Brennstoffe klimaneutral sein.
Was sich konkret geändert hat
Der Bundestag hat die Novelle am 10. Juli 2026 beschlossen, in Kraft ist sie seit dem 29. Juli 2026. Aus dem Gebäudeenergiegesetz wurde das Gebäudemodernisierungsgesetz.
Die wichtigste Änderung ist der Wegfall der pauschalen 65-Prozent-Vorgabe, die seit Januar 2024 für neue Heizungen galt. An ihre Stelle tritt die Wahlfreiheit des Eigentümers. Der Gesetzgeber steuert nun über das Ziel statt über die Technik: Bis 2045 muss geheizt werden, ohne das Klima zu belasten, der Weg dorthin bleibt jedem selbst überlassen.
Heißt das, Sie können die alte Heizung einfach weiterlaufen lassen?
Ja, und genau hier beginnt die eigentliche Frage. Denn was rechtlich erlaubt ist, muss wirtschaftlich nicht klug sein.
Drei Punkte, die in der Beratung immer wieder auftauchen:
Der CO2-Preis steigt weiter. Er verteuert Gas und Öl Jahr für Jahr, unabhängig davon, was im Gebäudegesetz steht. Wer heute eine Gasheizung einbaut, entscheidet sich für 20 Jahre Brennstoffkosten, deren Richtung bekannt ist.
Die Förderung gibt es nur für die eine Richtung. Eine Wärmepumpe wird mit bis zu 46 Prozent der Kosten gefördert, eine neue Gasheizung mit null. Diese Differenz ist größer als der Preisunterschied bei der Anschaffung.
2045 ist näher, als es klingt. Eine Heizung, die heute eingebaut wird, läuft normalerweise 20 bis 25 Jahre. Sie erreicht also genau das Jahr, in dem der Brennstoff klimaneutral sein muss. Was das für den Gaspreis bedeutet, kann heute niemand seriös beziffern, aber die Richtung ist absehbar.
Was das für Häuser in unserer Region bedeutet
Wir bauen in der Region Hannover, im Landkreis Celle, in Burgdorf und Umgebung überwiegend in den Bestand. Viele Häuser hier stammen aus den 1960er bis 1990er Jahren und haben eine Gasheizung, die zwischen 15 und 25 Jahre alt ist.
Für diese Gebäude gilt: Die Wärmepumpe funktioniert öfter, als die meisten Eigentümer glauben. Entscheidend ist nicht das Baujahr, sondern die nötige Vorlauftemperatur. Wir messen das vor Ort, indem wir die vorhandenen Heizkörper und den tatsächlichen Verbrauch gegenrechnen. In vielen Fällen reichen der Austausch einzelner Heizkörper und ein hydraulischer Abgleich.
Wo es nicht passt, sagen wir das auch. Ein Hybridsystem oder ein Anschluss an die Fernwärme kann die bessere Lösung sein, und beides ist nach dem neuen Gesetz ausdrücklich erlaubt.
Häufige Fragen
Ist das Heizungsgesetz 2026 abgeschafft?
Nicht abgeschafft, sondern ersetzt. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Gestrichen wurde die Pflicht, jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie zu betreiben. Die Vorgabe, dass Heizen bis 2045 klimaneutral sein muss, bleibt bestehen.
Darf ich 2026 noch eine Gasheizung einbauen?
Ja. Nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz entscheiden Eigentümer selbst über die Heizungsart. Gas- und Ölheizungen dürfen weiter eingebaut und betrieben werden. Ab 2045 müssen die Brennstoffe klimaneutral sein, was Gas und Öl in heutiger Form ausschließt.
Lohnt sich die Wärmepumpe ohne gesetzlichen Zwang noch?
Für die meisten Bestandsgebäude ja, aber aus wirtschaftlichen Gründen statt aus rechtlichen. Die Wärmepumpe wird mit bis zu 46 Prozent gefördert, eine neue Gasheizung gar nicht, und der CO2-Preis verteuert fossile Brennstoffe jedes Jahr weiter. Ob es für Ihr Haus aufgeht, hängt von der nötigen Vorlauftemperatur ab.
Muss ich meine funktionierende Heizung austauschen?
Nein. Eine bestehende Heizung darf weiterlaufen und repariert werden. Eine Austauschpflicht greift erst bei Heizkesseln, die älter als 30 Jahre sind, und auch dort gibt es Ausnahmen, etwa für selbst bewohnte Ein- und Zweifamilienhäuser.
Wie finde ich heraus, ob mein Haus für eine Wärmepumpe geeignet ist?
Über die nötige Vorlauftemperatur, nicht über das Baujahr. Wir prüfen vor Ort die vorhandenen Heizflächen und rechnen sie gegen den tatsächlichen Verbrauch der letzten Jahre. Diese Einschätzung ist bei uns kostenlos und unverbindlich.
Wie es weitergeht
Wenn Sie wissen wollen, was für Ihr Haus in Frage kommt: Wir schauen uns Gebäude, Heizkörper und Verbrauch an und rechnen Ihnen beides durch, die Wärmepumpe und die Alternative. Mit Förderung, mit Betriebskosten, über die Laufzeit.
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Quellen: Deutscher Bundestag, Beschluss vom 10.07.2026, Gesetzentwurf der Bundesregierung. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist der Gesetzestext.