Die kurze Antwort: Wer eine Wärmepumpe plant, bekommt aktuell bis zu 46 Prozent Zuschuss: 30 Prozent Grundförderung plus 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus beim Tausch einer alten Öl-, Kohle- oder Gasheizung. Nach den derzeit veröffentlichten Förderbedingungen sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte, und die maximal förderfähigen Kosten sinken alle sechs Monate um 750 Euro. Jedes halbe Jahr Wartezeit kostet also Geld.
Was heute gilt
Seit dem 21. Juli 2026 rechnet die KfW für die erste Wohneinheit mit höchstens 28.000 Euro förderfähigen Kosten. Vorher waren es 30.000 Euro.
Die Bausteine der Heizungsförderung:
- Grundförderung: 30 Prozent, einkommensunabhängig für alle
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent beim Tausch einer Öl- oder Kohleheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung
- Dazu je nach Fall weitere Boni, etwa für Haushalte mit geringerem Einkommen
Der Stufenplan ab Februar 2027
Zwei Stellschrauben drehen sich ab dem 1. Februar 2027, und beide in dieselbe Richtung:
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt halbjährlich um 4 Prozentpunkte. Aus 16 Prozent werden 12, ein halbes Jahr später 8, dann 4.
Die förderfähigen Höchstkosten sinken alle sechs Monate um 750 Euro. Aus 28.000 Euro werden 27.250, dann 26.500 und so weiter.
Was das in Euro bedeutet, lässt sich an einem typischen Projekt zeigen. Wärmepumpe im Bestandsgebäude, Gesamtkosten 28.000 Euro, alte Gasheizung von 2002:
| Zeitpunkt | Fördersatz | Förderfähig | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| heute | 46 % | 28.000 € | rund 12.880 € |
| ab 01.02.2027 | 42 % | 27.250 € | rund 11.445 € |
| ab 01.08.2027 | 38 % | 26.500 € | rund 10.070 € |
Zwischen heute und dem Sommer 2027 liegen also grob 2.800 Euro. Bei gleicher Anlage, gleichem Haus, gleicher Arbeit.
Warum die Vorlaufzeit wichtiger ist als das Datum
Die Frist ist nicht der Tag, an dem Sie sich entscheiden, sondern der Tag, an dem der Antrag gestellt ist. Und davor liegt Arbeit: Vor-Ort-Termin, Heizlastberechnung, Angebot, Beauftragung, Antragstellung über einen Energie-Effizienz-Experten oder Fachbetrieb.
Bei uns in der Region Hannover sollten Sie dafür sechs bis zehn Wochen einplanen, im Winter eher mehr. Wer den Stichtag Februar 2027 mitnehmen will, fängt also im Herbst an und nicht im Januar.
Ein zweiter Punkt aus der Praxis: Die Handwerkskapazität ist im ersten Quartal traditionell knapp, weil alle gleichzeitig kommen, wenn eine Förderstufe ausläuft. Wer früher plant, hat die ruhigeren Termine.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung 2026?
Bis zu 46 Prozent der förderfähigen Kosten: 30 Prozent Grundförderung plus 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus beim Tausch einer Öl- oder Kohleheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung. Für die erste Wohneinheit rechnet die KfW seit dem 21. Juli 2026 mit höchstens 28.000 Euro förderfähigen Kosten.
Wann sinkt die Wärmepumpen-Förderung?
Nach den derzeit veröffentlichten Förderbedingungen ab dem 1. Februar 2027. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt dann halbjährlich um 4 Prozentpunkte, die maximal förderfähigen Kosten alle sechs Monate um 750 Euro.
Was kostet mich ein halbes Jahr Wartezeit?
Bei einem Projekt über 28.000 Euro rund 1.400 Euro je Stufe. Zwischen heute und dem Sommer 2027 summiert sich das auf etwa 2.800 Euro.
Wann muss der Förderantrag gestellt sein?
Maßgeblich ist der Tag der Antragstellung, nicht der Tag der Entscheidung oder der Montage. Zwischen erstem Gespräch und fertigem Antrag liegen in der Regel sechs bis zehn Wochen, weil Heizlastberechnung, Angebot und Beauftragung vorausgehen.
Wird die Förderung auch für Gasheizungen gezahlt?
Nein. Gefördert werden Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Fernwärmeanschlüsse und Hybridsysteme. Eine neue Gas- oder Ölheizung erhält keinen Zuschuss, obwohl sie seit der Gesetzesänderung vom Juli 2026 wieder eingebaut werden darf.
Wie es weitergeht
Wir übernehmen die Antragstellung. Sie brauchen dafür kein Formular auszufüllen und keinen Termin bei der KfW.
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Quellen: KfW, Heizungsförderung, KfW zu den Anpassungen der Bundesförderung. Die Beispielrechnung ist vereinfacht und unverbindlich. Maßgeblich sind die Förderbedingungen der KfW zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung.