Burgdorf, 25. Juni 2025
Photovoltaik-Spezialist Solarservice Norddeutschland saniert sich in Eigenverwaltung
Burgdorf, 25. Juni 2025: Nach dem Antrag der Solarservice Norddeutschland Vertriebs GmbH & Co. KG auf Eröffnung eines Verfahrens zur Sanierung in Eigenverwaltung hat das Amtsgericht Gifhorn am 24. Juni 2025 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Der Betrieb mit seinen rund 70 Mitarbeitenden wird uneingeschränkt fortgeführt und von der Geschäftsführung in Eigenregie saniert. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind durch die Bundesagentur für Arbeit für zunächst drei Monate gesichert.
Unterstützt wird die Geschäftsführung von den Rechtsanwälten Dr. Christoph Weber und Dr. Oliver Damerius von der Restrukturierungskanzlei BBL sowie der Unternehmensberatung Dresen Mall. Zum vorläufigen Sachwalter hat das Amtsgericht Gifhorn Rechtsanwalt Dr. Malte Köster bestellt, er überwacht das Verfahren.
Die 2013 gegründete Solarservice Norddeutschland Vertriebs GmbH & Co. KG bietet für Privat- und Gewerbekunden die Konzeptionierung, Installation und Wartung von Photovoltaik-Anlagen an. Seit 2024 erstreckt sich das Leistungsspektrum auch auf Wärmepumpen. Aufgrund des Einbruchs des Photovoltaik-Marktes gingen die Umsätze in den letzten Monaten zurück und die bis dahin üblichen Margen konnten nicht mehr erzielt werden. Ebenfalls kam es bei der Fertigstellung des Außengeländes beim Neubau durch Verschulden des Bauunternehmers zu Komplikationen und damit einhergehend zu Verzögerungen des geplanten Umzugs des Betriebs. Das Unternehmen geriet dadurch in Liquiditätsschwierigkeiten.
„Das Verfahren in Eigenverwaltung eröffnet uns umfassende Möglichkeiten, das Unternehmen zu sanieren und auf die veränderten Marktbedingungen einzustellen. Unser Ziel ist es, die Gesellschaft zu erhalten und somit auch die bestehenden Arbeitsplätze langfristig zu sichern.“, betont Geschäftsführer Thomas Rey.
„Die Geschäftsführung hat rechtzeitig auf die Krise reagiert und das Geschäftsmodell erscheint grundsätzlich intakt. Daher sind wir zuversichtlich, dass das Unternehmen saniert werden und gestärkt aus dem Verfahren hervorgehen kann“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Christoph Weber.